Der Einmarsch der Russischen Föderation in die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht und ein Akt der Aggression!
Einige kremlnahe Medien verbreiteten eine Erklärung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, wonach Russland seine sogenannte „Sonderoperation zum Schutz der Bevölkerung im Donbas“ im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen eingeleitet habe. Putin machte diese empörende Aussage während eines Treffens mit dem UN-Generalsekretär António Guterres.
„Nachdem wir dies getan haben (die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk als unabhängig anerkannt haben, Anm. d. Ü.), haben sie uns gebeten, ihnen militärische Unterstützung gegen den Staat zu gewähren, der militärische Operationen gegen sie durchführt. Und wir hatten das Recht, dies in voller Übereinstimmung mit Artikel 51, Abschnitt VII der UN-Charta zu tun“, sagte Putin.
Artikel 51 der UN-Charta garantiert das unveräußerliche Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung, wenn ein bewaffneter Angriff gegen ein UN-Mitglied erfolgt. Nach Ansicht von Juristen und Experten haben nur Staaten ein solches Recht, nicht aber illegale Formationen wie die nicht anerkannten „Volksrepubliken“ auf dem Gebiet der ostukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk.
Wie die Völkerrechtsexpertin Elizabeth Wilmshurst in einem Artikel für das ThinkTank Chatham House darlegt, halten Putins rechtliche Argumente einer Überprüfung nicht stand:
„Putin sagte, ‚die Volksrepubliken des Donbas haben sich mit der Bitte um Hilfe an Russland gewandt‘ und versuchte, seine Militäraktion mit Artikel 51 der Charta zu rechtfertigen. Doch das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gilt nur für Staaten – humanitäre Interventionen zugunsten von Einzelpersonen in einem Staat haben im Völkerrecht keinen Platz. Und es ist nur Russland, das die Staatlichkeit der beiden Regionen anerkannt hat“, schreibt Wilmhurst.
„Die Rechtslage ist so, wie sie am 21. Februar im Namen des UN-Generalsekretärs dargelegt wurde – dass die Entscheidung Russlands, die Unabhängigkeit der abtrünnigen Regionen anzuerkennen, eine ,Verletzung der territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine darstellt und mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist‘. Es gibt keine ‚Staaten‘, die den Einsatz militärischer Gewalt verlangen können„, betont Wilmhurst.
„Artikel 51 erlaubt die Selbstverteidigung ‚im Falle eines bewaffneten Angriffs‘. Dies wurde von vielen Staaten so ausgelegt, dass es auch die Verteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff einschließt – zum Beispiel muss man nicht warten, bis ein Atomschlag begonnen hat. Die Situation in der Ukraine kann jedoch in keiner Weise als Bedrohung für Russland ausgelegt werden. Weder die Ukraine noch die NATO-Mitgliedstaaten haben Russland Gewalt angedroht. Es gibt nichts, was einen militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine rechtlich rechtfertigen würde.“, argumentiert Wilmhurst.
Mit der offenen Invasion der Ukraine zu Lande, zu Wasser und in der Luft hat die Russische Föderation in eklatanter Weise gegen die UN-Satzung und zahllose Normen des Völkerrechts verstoßen und einen Akt der Aggression begangen – die schwerste Verletzung des Völkerrechts und der internationalen Ordnung.
Am 27. Februar reichte die Ukraine vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klage gegen die Russische Föderation ein. Am 16. März gab der Internationale Gerichtshof der Klage statt und forderte Russland auf, seine militärische Invasion in der Ukraine unverzüglich einzustellen.
Darüber hinaus hat Russland auch gegen die Genfer Konventionen über die Kriegsführung verstoßen. Das ukrainische Territorium ist endlosen Raketenangriffen ausgesetzt, Granaten treffen Schulen, Krankenhäuser und Kirchen, Moskau setzt Streumunition ein, die weitgehend verboten ist. StopFake hat Beweise dafür vorgelegt, dass die russische Armee Wohnhochhäuser, Bahnhöfe, Entbindungskliniken und andere zivile Infrastrukturen unter Beschuss nimmt. Die UN-Menschenrechtsbeobachtungsmission in der Ukraine hat 5.264 zivile Opfer dokumentiert und bestätigt – 2.345 Tote und 2.919 Verletzte (24. Februar bis 20. April 2022).
„Wir wissen, dass die wirklichen Zahlen viel höher sein werden, wenn die Schrecken, die sich in hart umkämpften Gebieten wie Mariupol abspielen, ans Licht kommen“, sagte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet.