Es handelt sich um einen Gesetzentwurf über den Schutz der Rechte von Kindern bei vorübergehenden Auslandsreisen, mit dem die ukrainische Gesetzgebung an die der Europäischen Union angeglichen werden soll. Die Parlamentarier schlagen vor, selbständige Auslandsreisen von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren aus der Ukraine einzuschränken. Jugendliche sollen solche Reisen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer Vertrauensperson unternehmen dürfen.
Die Fehlinformation, dass die Ukraine männlichen Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren die Ausreise verbieten wolle, wurde von russischen Propagandakanälen und einigen Medien verbreitet. Einige behaupteten sogar, die ukrainische Werchowna Rada sei bereit, solche ,,harten Maßnahmen“ zu ergreifen, angeblich aus Angst, dass ,,dem Land während der Generalmobilmachung bald die erwachsenen Männer ausgehen könnten“.
In den Veröffentlichungen wird erwähnt, dass der entsprechende Gesetzentwurf, der die Ausreise von Minderjährigen verbietet, angeblich in der Werchowna Rada der Ukraine registriert wurde. Es handelt sich dabei um den ,,Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches der Ukraine über den Schutz der Rechte von Kindern beim vorübergehenden Verlassen der Ukraine“ Nr. 9480, der am 11. Juli 2023 registriert wurde. Ein Ausreiseverbot für Minderjährige ist darin jedoch nicht vorgesehen. Ziel des Gesetzentwurfs ist der Schutz der Rechte von Kindern, die außerhalb der Ukraine reisen, einschließlich Waisen und Kindern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde.
Tatsache ist, dass die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine zu einer massiven Migration ukrainischer Kinder ins Ausland geführt hat.
Einige Eltern sahen sich gezwungen, ihre Kinder in Begleitung von Verwandten oder Freunden ins Ausland zu schicken, in einigen Fällen sogar ganz ohne Erwachsene. Nach geltendem ukrainischen Recht können Kinder ab 16 Jahren allein ausreisen, während sie in der EU als unbegleitet gelten und sich ohne gesetzlichen Vertreter nicht frei in der EU bewegen können. Die Verfasser des Gesetzentwurfs weisen auch darauf hin, dass die Frage der vorübergehenden Ausreise von Waisen und Kindern, denen die elterliche Fürsorge entzogen wurde und deren Erziehung in die Zuständigkeit des Staates fällt, aus der Ukraine nach wie vor ungelöst ist.
Die Abgeordneten schlagen insbesondere vor, Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren den Grenzübertritt nur in Begleitung eines Elternteils und mit Zustimmung des anderen Elternteils, in Begleitung eines Vormunds oder – im Falle von Waisen oder Kindern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde – mit Genehmigung der Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde, die nach dem vom Ministerkabinett festgelegten Verfahren erteilt wird, zu gestatten.
Mit anderen Worten: Es gibt kein vollständiges Verbot, die Ukraine zu verlassen. Die Parlamentarier schlagen vor, nur das eigenständige Reisen von Jugendlichen ins Ausland zu beschränken, was für die Sozialdienste in den EU-Ländern Anlass zur Sorge ist.
Auch die Behauptung der Propagandisten, dass dieser Gesetzentwurf nur für männliche Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gelte, ist falsch: Wenn dieser Gesetzentwurf verabschiedet wird, gelten die verabschiedeten Normen ausnahmslos für alle Kinder. Die Kreml-Propaganda verbreitet regelmäßig Falschmeldungen, wonach der ukrainische Staat vorhabe, „Schüler und Studenten massenhaft an die Front zu schicken“. StopFake hat solche Meldungen mehrfach widerlegt: Kinder werden in Schulen in Odesa unter dem Vorwand der Sommerferien für die Front rekrutiert“, ,,Fake: Ukraine will Schulkinder unters Gewehr bringen“ und ,,Fake: Ukraine schickt Kinder in den Krieg – Video“.