Zahlreiche russische Medien berichteten diese Woche über Geschichten, in denen sie fälschlicherweise behaupteten, dass das ukrainische Unternehmen Naftogaz eine Klage gegen das russische Unternehmen Gazprom verloren habe. Ukraina.ru, RIA Novosti sowie die ukrainischen Webseiten Obozrevatel, Korrespondent und andere haben diese Desinformation nachgedruckt.

Website Korrespondent
Website Obozrevatel
Website RIA

Diese gefälschten Behauptungen sind ein klassischer Fall von manipulativer russischer Desinformation. Naftogaz hatte nämlich keine Klage gegen Gazprom eingereicht, sondern hatte vielmehr in Wahrheit gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom Oktober 2016 Einspruch erhoben. Bei dieser Entscheidung wurde es Gazprom erlaubt, die Durchleitungskapazitäten der deutschen Opal-Gaspipeline zu erhöhen. Diese Entscheidung ermöglichte es Gazprom, die Kapazitäten der Nord Stream-Pipeline zu erweitern und die Ukraine bei Gaslieferungen nach Europa zu umgehen. Außerdem wurde die Sache nie wirklich zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren, da der Europäische Gerichtshof entschieden hat, „die Klage als unzulässig abzuweisen“.

Naftogaz bestätigt, dass es nicht darum geht, dass Naftogaz gegen Gazprom verliert, sondern um die Schlussfolgerung des Gerichtshofs, dass die EU-Entscheidung über die Opal-Pipeline nicht endgültig war und auf nationaler Ebene (d.h. in Deutschland) umgesetzt werden sollte, und war daher vor dem Europäischen Gerichtshof nicht anfechtbar.

Website UNIAN

Im März 2017 reichte Naftogaz eine Klage beim Europäischen Gerichtshof ein, um die Aufhebung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Erweiterung des Zugangs von Gazprom zu der OPAL-Gaspipeline zu beantragen. Naftogaz stellte fest, dass die Entscheidungen der Europäischen Kommission ohne Konsultation der Ukraine unter Verstoß gegen Artikel 274 des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU getroffen wurden, sowie Verpflichtungen der EU, aus einer Reihe von internationalen Verträgen, verstoße.

Die Aufhebung der Zugangsbeschränkungen für Gazprom zur Opal-Pipeline war eine Initiative des Bundesamtes für Gas, Telekommunikation und Verkehr, der Bundesnetzagentur.

Die Opal-Pipeline (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung) verläuft entlang der deutschen Grenze. Sie bezieht den Brennstoff aus der Ostseepipeline Nord Stream 1 und transportiert ihn zu den Verbrauchern in Deutschland und Tschechien.

Im Juli 2017 lehnte das EU-Gericht das Angebot Polens ab, den Gazprom-Opal-Pipeline-Deal zu stoppen. Polen hatte argumentiert, dass die verstärkten Gastransporte von Gazprom über Opal die Rolle Polens als Transitland untergraben und seinen Einfluss in zukünftigen Gasversorgungsgesprächen untergraben würden.