In der Erklärung der Europäischen Kommission heißt es, dass die Einfuhr einer Reihe von Waren aus Russland in die EU als illegal gilt, das Verbot aber beispielsweise nicht für Goldschmuck oder Körperpflegeprodukte gilt.
„Die Europäische Kommission hat den Russen die Einfuhr von Toilettenpapier in die EU verboten“, kommentierten russische Medien empört die aktualisierte Auslegung der EU-Sanktionsvorschriften. Den kremlnahen Medien zufolge werden russische Touristen gemäß der europäischen Sanktionspolitik an der Grenze zur EU nun ..ausgezogen“, aus dem eigenen Auto abgesetzt, ,,gezwungen, ihre Ohrringe abzunehmen“ und sogar ihre Toilettenpapierrolle mit Zahnpasta ,,weggenommen“.
„Wenn du Pelz oder Leder trägst, schieß! Wenn du einen Fotoapparat oder eine Videokamera trägst, um die Sehenswürdigkeiten zu fotografieren, gib sie zurück! Schmuck an Fingern, Ohren und Hals tragen? Nein, wir nehmen ihn ab! Was ist noch in deinem Koffer – Kosmetik, Zahnpasta, Shampoo? Sofort herausnehmen und liegen lassen! Und jetzt sind auch noch Koffer mit Taschen verboten. Aber an Absurdität übertrifft nichts das Tabu der Mitnahme von … Toilettenpapier. Da seid ihr, ihr widerlichen Russen: Wenn ihr die „freie Welt“ besuchen wollt, müsst ihr nackt und schmutzig herumlaufen“, empören sich die kremlnahen Medien.
Die Europäische Kommission hat die Leitlinien für die Verhängung von Sanktionen gegen Russland wegen dessen Einmarsch in der Ukraine aktualisiert. In dem Dokument wird den nationalen Behörden, den EU-Akteuren und den Bürgern der Mechanismus zur Anwendung von Beschränkungen gegen das Aggressorland erläutert. Das Dokument bezieht sich auf Artikel 31 der Verordnung Nr. 833/2014, die für Personen gilt, die aus Russland in die EU einreisen. Die Verordnung verbietet den Verkauf und die Einfuhr einer Reihe von Waren in die EU, darunter Luxusgüter, Technologie, Ersatzteile und vieles mehr, aber aus irgendeinem Grund war es das Toilettenpapier, das in den russischen Medien für das größte Aufsehen sorgte.
So heißt es in der Erklärung der Europäischen Kommission vom 27. Juli 2022, dass die Einfuhr von Luxusgütern aus Russland in die EU als illegal gilt, das Verbot aber beispielsweise nicht für Goldschmuck für den persönlichen Gebrauch gilt (S.166, Absatz 9). Das bedeutet, dass die europäischen Grenzschutzbeamten den „armen Russen“ an der Grenze keine Goldringe oder Lederjacken abnehmen werden. Das Gleiche gilt für das leidgeprüfte russische Toilettenpapier und die Zahnpasta – aber nur solange, bis die Russen sie in Chargen zum Verkauf bringen.
„Für Waren, bei denen geringfügige Bedenken hinsichtlich einer Umgehung [der Sanktionen] bestehen, wie z. B. Körperpflegeprodukte oder Kleidung, die von Reisenden getragen oder in ihrem Gepäck mitgeführt werden und eindeutig für die strikte persönliche Hygiene und den Gebrauch während der Reise bestimmt sind, sollten die zuständigen nationalen Behörden das Verbot weiterhin in angemessener und vernünftiger Weise anwenden“, heißt es in der Klarstellung der Europäischen Kommission (S. 169, Absatz 13).
Nach einer Welle der Desinformation durch die russischen Medien über das „Verbot von russischem Toilettenpapier“ in der Europäischen Union erklärte der Sprecher der Europäischen Kommission, Daniel Sheridan Ferry, am 11. September, dass diese Sanktionsbeschränkungen nicht neu sind und schon seit langem bestehen. Der Sprecher der Europäischen Kommission merkte auch an, dass ein Russe, der die Grenze zur EU überschreitet und Kleidung oder Schmuck trägt, die unter das Einfuhrverbot fallen, natürlich „nicht versucht, die Sanktionen zu umgehen“. . Niemand wird russische Touristen an der Grenze abschleppen, sagte Daniel Sheridan Ferry (siehe Video ab 05:37).
Die Situation bei Autos ist etwas anders. Nach der Erklärung der Europäischen Kommission wird den EU-Ländern empfohlen, in Russland zugelassene Autos nicht in die EU einzuführen. Im Rahmen der EU-Sanktionspolitik werden Fahrzeuge mit russischen Nummernschildern oder russischer Zulassung als illegale Einfuhren betrachtet, unabhängig davon, ob das Fahrzeug für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird. In der Erklärung der Europäischen Kommission wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge häufig zur Umgehung der EU-Sanktionspolitik verwendet werden, weshalb die zuständigen nationalen Behörden russischen Fahrzeugen besondere Aufmerksamkeit widmen sollten (S. 169, Absatz 13).
Die Sanktionen wurden von den an Russland angrenzenden europäischen Ländern unterstützt: Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland haben die Grenzen für Fahrzeuge mit russischer Zulassung bereits geschlossen, und Norwegen plant, sich in naher Zukunft den Beschränkungen anzuschließen.
Zuvor hatten die polnischen Behörden bereits Lastwagen mit russischer und weißrussischer Zulassung die Überquerung der polnisch-weißrussischen Grenze untersagt. Lesen Sie mehr darüber in StopFake’s Artikel ,,Fake: Polen bittet um Öffnung der Grenzen für den Handel mit Russland“.