Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Abschiebung von Wehrpflichtigen in die Ukraine, und die ukrainischen diplomatischen Institutionen können dies nicht tun. Eine solche Darstellung ist eine weitere russische Desinformation.

Russische Medien schreiben, dass angeblich in Europa ,,beschlossen wurde, sich der ukrainischen Geflüchtete zu entledigen, und deshalb kann die Registrierung der wehrpflichtigen Bürger der Ukraine mit der Mobilisierung in die Ukrainischen Armee enden“.

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Ein solches Desinformationsnarrativ wurde wiederholt von Kremlquellen verbreitet, auch um auf den Mangel an Mobilisierungsressourcen in der Ukraine hinzuweisen. StopFake widerlegte ein solches Narrativ in dem Artikel ,,Fake: EU could deport Ukrainer to Army for Mobilisation“.

Zur Bestätigung dieser Fälschung wird in russischen Telegrammkanälen behauptet, die Innenministerien Österreichs und Deutschlands hätten mit der Zählung von Flüchtlingen im wehrpflichtigen Alter aus der Ukraine begonnen. Solche Behauptungen entbehren jedoch jeder rechtlichen Grundlage. Weder können die ukrainischen diplomatischen Vertretungen Ukrainer zur Einberufung in die Ukrainischen Armee ausweisen, noch sind die EU-Strukturen befugt, auf ihrem Territorium irgendwelche Einheiten aus Ukrainern zu bilden.

Der staatliche ukrainische Grenzdienst kann nur Männer in die Ukraine zurückschicken, die während des Kriegsrechts illegal die Grenze überqueren wollen und keine Gründe für die Anerkennung als Flüchtling haben. Dies erklärte ein Vertreter des staatlichen Grenzdienstes, Andriy Demchenko, während des Spendenmarathons im Fernsehen.

Derzeit müssen sich wehrpflichtige Ukrainer, die sich länger als drei Monate im Ausland aufgehalten haben, bei den diplomatischen Vertretungen der Ukraine zum Wehrdienst melden. Dies betrifft alle Geflüchteten, die sich seit Beginn des Krieges im Ausland aufgehalten haben. Gleichzeitig sind die ausländischen diplomatischen Vertretungen nicht befugt, Einberufungen an Ukrainer auszusprechen. Die diplomatischen Vertretungen sind auch nicht befugt, Wehrpflichtige in die Ukraine abzuschieben.

,,Die militärische Registrierung in ausländischen diplomatischen Vertretungen ist eher ein deklaratorischer Mechanismus zur Klärung der Daten ukrainischer Staatsbürger. Die Nichteinhaltung dieser Norm ist kein Grund für eine Ausweisung. Diplomatische Einrichtungen haben dafür keine rechtliche Grundlage“, so der Militärjurist Jaroslaw Schukrowskyj in einem Kommentar für Hromadske.

Die EU hat außerdem versichert, dass sie niemanden gegen seinen Willen abschieben wird und auch nicht beabsichtigt, die Einreise von Männern aus der Ukraine zu beschränken. Für Europa gilt, dass alle Ukrainer, die nach Beginn der großangelegten Invasion in die Region gekommen sind, unter den Schutz der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz fallen. Lediglich folgende Straftaten können einen Ausweisungsgrund darstellen: nicht bezahlte Geldstrafen, Überziehung des Visums, ungültige Einladung, Vorstrafen, die bei der Visumserteilung nicht angegeben wurden, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder illegaler Aufenthalt im Land.

Was die Flüchtlingsdaten anbelangt, so hat Eurostat Ende Juni 2023 die Zahl der Ukrainer erfasst, denen in den EU-Ländern vorübergehender Schutz gewährt wurde. Die Daten wurden erhoben, um ein Gesamtbild zu erhalten, aber nicht, um Ukrainer im wehrpflichtigen Alter zu zählen.

,,Am 30. Juni 2023 erhielten fast 4,07 Millionen Nicht-EU-Bürger, die die Ukraine nach der russischen Invasion am 24. Februar 2022 verlassen hatten, vorübergehenden Schutz in EU-Ländern. Die wichtigsten EU-Länder, die Personen mit vorübergehendem Schutzstatus aus der Ukraine aufnahmen, waren Deutschland (1.133.420; 28% der Gesamtzahl), Polen (977.740; 24%) und die Tschechische Republik (349.140; 9%)“, berichtete Eurostat. Von den Personen, die vorübergehenden Schutz erhielten, waren 46,6% Frauen, 34,4% Kinder und 19% Männer.